Mediziner können die Privatliquidation zwar selbst vorzunehmen. Allerdings sprechen viele Gründe für die Auslagerung an einen spezialisierten Abrechnungsdienstleister. Dies können Abrechnungshelferinnen, Abrechnungsbüros oder klassische Abrechnungsstellen sein. Zwar ist das Auslagern auch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Doch die intern abgebilderte Privatliquidation bindet ebenso Zeitressourcen. Diese Zeit, die wiederum Kosten bzw. den Wegfall von alternativ möglichen Tätigkeiten bedeutet, steht der Arztpraxis dann für andere Tätigkeiten zur Verfügung. Alle Tätigkeiten der Privatliquidation können dem Arzt abgenommen werden, wie beispielsweise Mahnungen, Schriftverkehr, Überprüfung von Zahlungseingängen. Abrechnungsdienstleister können nicht nur die Liquidierung übernehmen. Neben dem Honorarmanagement bieten sie häufig zusätzliche Leistungen wie Vorfinanzierung oder Factoring an, weshalb Ärzte häufig auf einen Abrechnungsservice zurückgreifen.